Präventions- und Schutzkonzept
für Kinder und Jugendliche
Vorwort
Der Trägerverein der Christlichen Gemeinde Dreiländereck e.V. möchte den Kinder- und Jugendschutz aktiv umsetzen sowie das vorliegende Konzept aktiven und zukünftigen Mitarbeitern als Handlungsanweisung an die Hand geben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen. Wir verurteilen jede Form von sexueller Gewalt und des sexuellen Missbrauchs sowie jede weitere Form der Kindeswohlgefährdung. Uns ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche bei uns Hilfe erhalten, wenn sie Hilfe benötigen. Potentiellen Tätern wollen wir keinen Raum bieten. Der Trägerverein der Christlichen Gemeinden Dreiländereck e.V. informiert seine Mitglieder im Rahmen der regelmäßigen Mitgliederversammlungen. Ziel ist es, eine Kultur des Hinschauens zu entwickeln und konkrete, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Mädchen und Jungen einen sicheren Raum zu bieten, den sie zur Entwicklung einer eigenständigen und selbstbestimmten Persönlichkeit benötigen. Gegenüber Eltern, Jugendamt und den ehrenamtlichen Mitarbeitern wird dargestellt, welche Vorkehrungen wir als Trägerverein zum Schutz der Kinder und Jugendlichen getroffen haben. Klare Absprachen mit dem Kreisjugendreferat sowie weiteren kommunalen Behörden sind bereits verpflichtend und Teil unseres Freizeiten- und Gemeindelebens. Als Maßstab dient u.a. die Leitlinie der Christlichen Jugendpflege e.V..
Wir über uns
Der Trägerverein der Christlichen Gemeinde Dreiländereck wurde im Jahr 1981 gegründet. Seither besteht im Rahmen des Gemeindelebens eine aktive Kinder- und Jugendarbeit. Hinzu kommen seit 2001 regelmäßige, wöchentliche Einsätze in Form von Kinder- und Jugendnachmittagen (Kids-Treff) im Raum Weil-Friedlingen sowie seit 2005 auch Pfingst- und Sommerfreizeiten am Schluchsee und im Bodenseeumland. Teilweise sind bis zu 150 Teilnehmer und ca. 50 ehrenamtliche Mitarbeiter pro Freizeitwoche beteiligt und erfahren so unvergessliche Natur- und Gemeinschaftserlebnisse. Aufgrund der nun schon rd. 30-jährigen Angebote sind pädagogisch wertvolle und praxistaugliche Strukturen gewachsen. Diese werden laufend überprüft, angepasst und ergänzt.
1. Prävention und Leitgedanken
Der Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit müssen sich der Thematik stellen, damit...
... Kinder, Teens und Jugendliche geschützt werden.
Die Angebote für Kinder und Jugendliche sollen sichere Orte sein, wo die Teilnehmer wertgeschätzt und geachtet werden, ohne dass dabei die Grenzen der einzelnen Teilnehmer verletzt werden.
… Teilnehmer die Möglichkeit haben, über die ihnen zugefügte Gewalt zu reden und Hilfe zu bekommen.
Die Angebote sollen ein Ort sein, wo über Gewalt nicht geschwiegen wird, sondern wo Opfern zugehört, geglaubt und geholfen wird. Dabei können Mitarbeiter Vermittler zu weiteren (professionellen) Hilfsangeboten sein.
… Mitarbeiter sensibilisiert werden – sowohl für ihren eigenen Umgang mit den Kindern als auch für Anzeichen von sexueller Gewalt, die sie bei möglichen Opfern oder Tätern beobachten.
Dazu gehört letztlich auch, dass Mitarbeiter ehrlich zu sich selbst sind und ihre Gefühle wahr- und ernstnehmen. Wenn ein Mitarbeitender „seltsame“ Gefühle in Bezug auf Kinder oder ihm anver-traute Teens/Jugendliche entwickelt, sollte er sich einer Person anvertrauen, die ihn nicht verurteilt, sondern hilfreich begleitet, damit es gar nicht erst zu einer Tat kommt.
Der Trägerverein der CGD e.V. nimmt mögliche Grenzverletzungen durch seine ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter bewusst wahr und vertuscht diese in einer Kultur der Achtsamkeit nicht.
2. Risikoanalyse
Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Gewalt bezeichnet alle sexuellen Handlungen, die an oder vor einem Kind/Jugendlichen vorgenommen werden oder denen das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Neben körperlichen Übergriffen, wie Berührungen, Küssen bis hin zur Vergewaltigung, gehören dazu unter anderem auch Handlungen ohne Körperkontakt, wie zum Beispiel das heimliche Beobachten beim Umziehen, das Zeigen von pornografischen Bildern oder verbale Grenzverletzungen (z.B. „Du hast aber einen hübschen Busen!“). Die Bezeichnung „Gewalt“ ist daher nicht nur im Sinne von körperlicher Gewalt zu verstehen. Immer da, wo die Machtposition eines Erwachsenen oder Jugendlichen auf die Ohnmachts- und Unreifeposition eines Kindes stößt und es nicht um fürsorglichen Umgang mit dem Kind geht, der dessen Unterlegenheit berücksichtigt, geschieht Kindesmissbrauch.
Der Täter ignoriert die Grenzen des Kindes und sieht das Kind nur noch als Objekt zur Befriedigung
seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse. Sexuelle Gewalt geschieht am häufigsten im familiären Umfeld.
Doch auch in Institutionen wie Schule, Sportvereinen oder christlichen Gruppen kommt es
leider immer wieder zu Grenzüberschreitungen.
Unter Kinder treten sexuelle Übergriffe immer häufiger im Vor- und Grundschulalter auf. So gilt
zum Beispiel in Jugendbanden sexuell übergriffiges Verhalten oftmals als „Mutprobe“, zum Beispiel
indem jüngere oder schwächere Kinder auf dem Klo belästigt oder mit pornografischen Bildern
auf dem Handy geschockt werden.
Sexuelle Gewalt ist dabei nur ein Themenbereich im größeren Komplex der Kindeswohlgefährdung.
Dazu gehören auch andere Formen der Gewalt und des Missbrauchs wie zum Beispiel:
- Vernachlässigung (z.B. mangelnde oder fehlende Nahrung, Kleidung oder medizinische Versorgung),
- körperliche Gewalt,
- psychische Gewalt (z.B. Demütigungen, aktive und passive Beschämungen, Erniedrigung,Zurückweisung),
- geistliche Gewalt bzw. Machtmissbrauch (z.B. Gewissensdruck aufbauen, manipulieren).
Diesen Themenbereichen gilt es in der Kinder- und Jugendarbeit ebenso zu begegnen wie sexueller Gewalt.
3. Ansprechperson im Trägerverein und den jeweiligen Ressorts
Die Ansprechpersonen sind zunächst die bestellten Schutzbeauftragten der jeweiligen Freizeiten
bzw. Jugend- und Kindergruppe und deren Leiter, ferner die bestellten übergeordneten Schutzbeauftragten
und der Vorstand des Trägervereins. Diese Personen sind Ansprechpartner für Kinder
und Jugendliche, für Eltern sowie für Einrichtungen, die Fragen im Hinblick auf einen Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung und sexuellen Missbrauch haben.
Diese Personen setzen sich im Bedarfsfall mit Fachpersonal und Ansprechpartnern vom Landratsamt
Lörrach zur Beratung zusammen.
Im Bedarfsfall informiert der Vorstand im Sinne der Schutzbefohlenen die Öffentlichkeit.
4. Erweiterte Führungszeugnisse
Aufgrund der Vereinbarung zum § 72a SGB VIII mit dem Jugendamt verpflichtet sich der Trägerverein
der Christlichen Gemeinden Dreiländereck e.V., keine Personen in der Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen einzusetzen, die einen relevanten Eintrag im erweiterten Führungszeugnis
haben.
Der Trägerverein hat zunächst alle Tätigkeiten, bei denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet
wird, hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials geprüft.
Basierend auf der vereinsinternen Prüfung und den Vorgaben des Landratsamtes Lörrach legt der
Trägerverein der CGD e.V. für folgende ehrenamtliche Tätigkeiten fest, dass ein erweitertes Führungszeugnis
der ehrenamtlichen Mitarbeiter vor Beginn der Mitarbeit zur Einsichtnahme eingefordert
wird.
- Die gesamte Vorstandschaft (Vorstand, Stellvertreter, Schriftführer, Kassier),
- ehrenamtliche Mitarbeiter bei den wöchentlichen Angeboten und Freizeiten,
- Mitarbeiter bei den Kindergottesdiensten,
- Mitarbeiter bei Jugendkreis und Teens-Treff.
Die erweiterten Führungszeugnisse werden vor Tätigkeitsbeginn eingesehen. Die Aktualisierung
erfolgt alle 5 Jahre. Vor Tätigkeitsbeginn wird zudem das Präventions- und Schutzkonzept ausgehändigt
und der Kinderschutz zum Thema gemacht.
5. Selbstverpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang und Wahrnehmung des Schutzauftrags
Die Selbstverpflichtungserklärung wird vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit und nach eingehender Belehrung grundsätzlich von allen Mitarbeitern unterzeichnet, bei denen das erweiterte Führungszeugnis (noch) nicht vorliegt.
Damit versichern diese Mitarbeiter auch, dass sie nicht im Sinne der in § 72 a SGB VIII aufgeführten Paragraphen einschlägig vorbestraft sind und verpflichten sich, dem Vorstand die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens mitzuteilen.
6. Verhaltenskodex
Der Trägerverein, seine Organe und Mitglieder haben sich auf klare Verhaltensweisen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geeinigt und diese in einem Verhaltenskodex festgehalten.
Dieser Verhaltenskodex wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterzeichnet.
Mit diesem Instrument sollen alle ehrenamtlichen Mitarbeiter für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und nach außen deutlich gemacht werden, dass wir uns der besonderen Verantwortung in der Kinder- und Jugendarbeit bewusst sind.
7. Notfallplan – Handeln im Verdachtsfall
Um allen ehrenamtlichen Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen zu geben, haben wir einen Handlungsleitfaden für verschiedene Notfallsituationen für das einzuschlagende Vorgehen erarbeitet. Er wird neuen ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen mit dem Schutzkonzept ausgehändigt und ist im Internet abrufbar.
Im Verdachtsfall von sexuellen Übergriffen oder Kindswohlgefährdung werden die Ansprechpersonen informiert. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen. Informationen werden vertraulich behandelt. Die Kommunikation nach außen erfolgt ausschließlich durch den Vorstand oder eine durch sie beauftragte Person.
8. Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter bzgl. des
Schutzauftrags für Kinder und Jugendliche
Eine regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter sichert die bleibende Aufmerksamkeit und Sensibilität für das Thema und gibt Sicherheit in der Kinder- und Jugendarbeit. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter werden deshalb für die entsprechende Wahrnehmung des Schutzauftrages gegen die Kindeswohlgefährdung laufend fortgebildet. Dies wird bereits seit einigen Jahren in Kooperation mit den Juleica Fortbildungen sowie internen Praktika im Kids-Treff praktiziert.
Außerdem werden alle ehrenamtlichen Mitarbeiter im Rahmen der Vorbereitungen für alle Kinder- und Jugendangebote und insbesondere der Freizeiten intern geschult. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Anlage “Kinderschutz geht uns alle an“, welche die Basis unseres Schutzkonzepts und der daraus abgeleiteten Handlungsanweisungen ist.
Deutscher Kinderschutzbund Lörach e.V.
Schwarzwaldstraße 1
79539 Lörrach